Betrügerische Kostenrechnungen in Registersachen

Seit Anfang August 2025 ist eine deutlich erhöhte Zahl betrügerischer Zahlungsaufforderungen nach Handelsregistereintragungen zu beobachten.

Nach den vorliegenden Informationen wurde das Erscheinungsbild dieser gefälschten Rechnungen erneut angepasst und erweckt nunmehr noch stärker den Eindruck amtlicher Schriftstücke. Dabei wird nun ausschließlich das Landeswappen Nordrhein-Westfalen verwendet. Frühere Varianten mit dem Bundesadler sind zuletzt nicht mehr aufgetreten.

Zudem wird inzwischen vielfach eine deutsche Bankverbindung angegeben.

Gefälschte Mahnschreiben und Kostenrechnungen anderer Einrichtungen

Aktuell häufen sich die Fälle von Betrug mit gefälschten Mahnschreiben und Kostenrechnungen. Anders als bisher üblich werden für die Betrugsversuche keine gerichtlichen Kostenrechnungen gefälscht, sondern diese erfolgen (nach derzeitigem Stand) im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID).

Die betrügerischen Schreiben haben gemein, dass ein angebliches Schreiben eines Gerichtsvollziehers mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter Unterschrift beigefügt wird, um den Forderungen eine gewisse Glaubwürdigkeit beizumessen. Der Gerichtsvollzieher existiert dabei namentlich, ist jedoch nicht bei der angegebenen Behörde tätig.

Bitte überprüfen Sie entsprechende Schreiben sorgfältig und nehmen Sie in Zweifelsfällen gegebenenfalls Kontakt zur zuständigen Gerichtsvollzieherin oder zum zuständigen Gerichtsvollzieher auf.

Zuvor bereits gefälschte Kostenrechnungen in Registersachen im Umlauf

Bereits in der Vergangenheit häuften sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister und im Vereinsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf. Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen.

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.