Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für

  • Zwangsräumungen
  • die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
  • Zustellungen.

Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.

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Suche nach zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des Amtsgerichts Warburg

Hier finden Sie die Liste aller zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Warburg.

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Die im Online-Formular eingegebenen Daten zur Adresse der Schuldnerin oder des Schuldners werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.

Einreichung von Aufträgen

Aufträge zur Zwangsvollstreckung, Zustellung, Anträge auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und andere sind grundsätzlich zu richten an:

Amtsgericht Warburg
Gerichtsvollzieherverteilungsstelle
Postfach 11 52
34401 Warburg

Auskunft über laufende Aufträge erteilt nur der Gerichtsvollzieher, der den Auftrag übernommen hat und bearbeitet.