Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.
Daneben bilden die Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Grundbuchsachen, Nachlassangelegenheiten, Registersachen, Betreuungs- und Vormundschaftsverfahren) einen Großteil der Aufgabenbereiche eines Amtsgerichts.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die diversen Aufgabenbereiche des Amtsgerichts sowie die Verteilung der Geschäfte. Ferner finden Sie hier Informationen zu unserem Gerichtsbezirk und zur Tätigkeit der Gerichtsvollzieher.