Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass außerhalb der Sprechzeiten nur unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet werden können, da für die Bediensteten des Amtsgerichts eine Gleitzeitregelung gilt und somit nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.
Die Bearbeitung nicht eilbedürftiger Angelegenheiten findet ausschließlich während der oben genannten Sprechzeiten oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.
Öffnungszeiten:
Das Dienstgebäude ist am Montag und Dienstag von 07:30 bis 16:00 Uhr und von Mittwoch bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr geöffnet, ebenso während der Sitzungszeiten, sofern diese die Öffnungszeiten überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass in diesen Zeiten das Gebäude zwar geöffnet ist, für Ihre Anliegen, Anträge, Eingaben etc. jedoch - mit Ausnahme der Eilfälle - grundsätzlich die oben genannten Sprechzeiten maßgeblich sind.
Die Mitarbeiter/innen des Amtsgerichts Warburg nehmen an der flexiblen Arbeitszeit teil. Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.
In eventuellen Krisensituationen ist das Amtsgericht an den Wochentagen vormittags von 09:00 bis 12:00 Uhr im Gerichtsgebäude vor Ort erreichbar.