Eilanträge

Mit Wirkung zum 01.07.2020 ist der Bereitschaftsdienst für sämtliche Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Paderborn bei dem Amtsgericht Paderborn (Am Bogen 2, 33098 Paderborn) konzentriert. Bei dem Amtsgericht Warburg findet kein Bereitschaftsdienst mehr statt. Anträge, die unaufschiebbare Amtshandlungen betreffen, sind außerhalb der regulären Dienstzeiten unmittelbar an das zuständige Amtsgericht Paderborn zu richten. Die regulären Dienstzeiten sind:

montags             07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
dienstags            07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs           07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags       07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags                07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Fristsachen

Der Nachtbriefkasten stellt durch seine Konstruktion sicher, dass Schriftstücke die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtung ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen. Beachten Sie bitte, dass die Schriftstücke erst am nächsten nicht dienstfreien Werktag zur Kenntnis genommen werden. Eine Postkontrolle findet samstags sowie an Sonn- und Feiertagen nicht statt.

Grundbuchanträge

Bitte beachten Sie, dass bei rangwahrenden Grundbuchanträgen der Eingang des Antrags auf der Eingangsgeschäftsstelle des Grundbuchamtes maßgeblich ist (§ 17 Grundbuchordnung). Diese Schriftsätze sollten Sie im Zweifelsfall während der Öffnungszeiten direkt in der Geschäftsstelle des Grundbuchamtes abgeben.