Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Warburg umfasst die Städte Borgentreich, Warburg und Willebadessen.
Das Amtsgericht Warburg zählt zum Bezirk des Landgerichts Paderborn , welches wiederum zum Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Hamm gehört.
Für den gesamten Landgerichtsbezirk Paderborn ist die Staatsanwaltschaft Paderborn zuständig.
In bestimmten Verfahren sind die Zuständigkeiten bei einzelnen Gerichten konzentriert. Über den nachfolgenden Link finden Sie die Zuständigkeitskonzentrationen.