Schiedspersonen für Willebadessen

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Friesen, AlexanderEggeblick 9
34439 Willebadessen
Mobil: 0172 6230774
Willebadessen I
mit Ortsteilen Willebadessen, Altenheerse, Fölsen, Helmern, Borlinghausen
Schröder, Wilhelm BernhardHiddesser Straße 2
34439 Willebadessen
E-Mail: willibernd@t-online.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Willebadessen II
mit Ortsteilen Peckelsheim, Niesen, Schweckhausen, Willegassen, Eissen, Engar, Löwen, Ikenhausen
Weitere anerkannte Gütestellen für Willebadessen
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen
Tel.-Nr.: 05644 88-0 , Telefax: 05644 88-39
E-Mail: info@willebadessen.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung