Schiedspersonen für Willebadessen
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Friesen, Alexander | Eggeblick 9 34439 Willebadessen Mobil: 0172 6230774 | Willebadessen I mit Ortsteilen Willebadessen, Altenheerse, Fölsen, Helmern, Borlinghausen |
| Schröder, Wilhelm Bernhard | Hiddesser Straße 2 34439 Willebadessen E-Mail: willibernd@t-online.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Willebadessen II mit Ortsteilen Peckelsheim, Niesen, Schweckhausen, Willegassen, Eissen, Engar, Löwen, Ikenhausen |
Stadt Willebadessen
Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen
Tel.-Nr.: 05644 88-0 , Telefax: 05644 88-39
E-Mail: info@willebadessen.de
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