Strafsachen, mit Ausnahme von Jugendstrafsachen, und nahezu alle Zivilverfahren sind öffentlich. Die Verhandlungen können von jeder/jedem jederzeit besucht werden.
Für den Besuch von Schulklassen empfiehlt sich eine vorherige Absprache mit der zuständigen Geschäftstelle.
Der Besuch von Verhandlungen ist beschränkt durch das Platzangebot.
Die zuständige Geschäftsstelle finden Sie in der Telefonliste.