Briefkasten des Amtsgerichts Warburg Quelle: Amtsgericht Warburg

Der Briefkasten befindet sich vorne rechts am Gebäude und kann barrierefrei erreicht werden.

Der Nachtbriefkasten stellt durch seine Konstruktion sicher, dass Schriftstücke die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtigung ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass bei Anträgen, die für das Grundbuchamt bestimmt sind, für die Rangbestimmung mehrerer Anträge, die ein Grundstück betreffen, der Eingang des Antrags auf der Eingangsgeschäftsstelle des Grundbuchamtes maßgeblich ist (§ 17 Grundbuchordnung). Diese Schriftsätze sollten Sie im Zweifelsfall während der Öffnungszeiten direkt in der Geschäftsstelle des Grundbuchamtes abgeben.

Ebenfalls sollten keine Schriftstücke mit Wertgegenständen eingeworfen werden.