Für Zahlungen und Überweisungen an das Amtsgericht Warburg benutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Amtsgericht Warburg:
Kontonummer 740 730 0, Postbank Hannover, BLZ 250 100 30
IBAN: DE22 2501 0030 0007 4073 00
BIC/SWIFT-Code: PBNKDEFF

Gläubigeridentifikationsnummer des Landes NRW:
DE59 ZZZ0 0000 0944 52

Bitte geben Sie bei einer Überweisung unbedingt das Geschäftszeichen an, zu dem die Einzahlung erfolgt.

Beim Amtsgericht Warburg gibt es eine Zahlstelle (Zimmer 15 im Erdgeschoss), wo Sie auch Barbeträge einzahlen können.

Die vorstehende Bankverbindung gilt nicht :

  • für Beträge bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts zu hinterlegen sind. In diesem Fall wird Ihnen die entsprechende Bankverbindung gesondert mitgeteilt.
  • für die Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren. Für diese Zahlungen beachten Sie den nachstehenden Hinweis.

Bankverbindung für Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren

Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren überweisen Sie bitte ausschließlich auf folgendes Konto:

Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm:
Kontonummer 1 474 816, Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), BLZ: 300 500 00
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC/SWIFT-Code: WELADEDDXXX (Düsseldorf)

Bei der Überweisung muss folgendes angegeben werden:

  • der Name des Amtsgerichts "Amtsgericht Warburg"
  • das Aktenzeichen des Verfahrens, z.B. "5 K .../.. (vervollständigen)
  • das Stichwort "Sicherheit"
  • der Tag des Versteigerungstermins

Der/Die für die Versteigerung verantwortliche Rechtspfleger/Rechtspflegerin wird von der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) über die Einzahlung informiert. Nur wenn diese Mitteilung der ZZJ im Termin vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung unverzüglich von der ZZJ zurück überwiesen.