Das Gericht ist als öffentliches Gebäude für jeden frei zugänglich. Aus Sicherheitsgründen findet jedoch beim Betreten des Gebäudes eine ständige Personen- und Gepäckkontrolle statt.

Alle Besucherinnen und Besucher werden einer Kontrolle auf gefährliche Gegenstände und Waffen (Messer, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagstöcke, Schlagringe und sonstige auch zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführte Gegenstände) unterzogen. Diese dürfen nicht mit in das Gerichtsgebäude genommen werden und sind unaufgefordert an der Information abzugeben. Beim Verlassen des Gebäudes erhalten Sie die abgegebenen Gegenstände zurück. Wir bitten Sie, auf das Mitführen solcher Dinge schon im Voraus zu verzichten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer eigenen Sicherheit.

Bitte beachten Sie, dass es zu kurzen Wartezeiten kommen kann. Planen Sie diese bei Ihren Terminen mit ein, damit Sie trotz dieser Verzögerungen rechtzeitig zum Termin erscheinen und damit mögliche Nachteile einer Verspätung vermeiden können. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Es ist nicht gestattet, Hunde (mit Ausnahme von Blindenhunden) oder andere Tiere mitzubringen.